Spiel- und Platzordnung

Die Spiel- und Platzordnung ist hier als pdf-Datei verfügbar.

Bitte den Hinweis weiter unten zu Änderungen aufgrund der Einführung des Platzbuchungssystems beachten.

 

Spiel- und Platzordnung

Stand 05.05.2023
 

1. Allgemeines

Jedes Mitglied der Tennisabteilung verpflichtet sich, die nachstehende Spiel- und Platzordnung einzuhalten. Den Weisungen der Abteilungsleitung und des Platzwartes ist Folge zu leisten.
 

2. Spielberechtigung

Grundsätzlich sind nur Mitglieder spielberechtigt, welche mit den Beitragsverpflichtungen nicht im Rückstand liegen. Gastspieler können nur mit einem spielberechtigten Mitglied der Tennisabteilung spielen. Abhängig von der Art des Gastspielers beträgt die Spielgebühr pro Stunde:

 -  10,00 € für erwachsene Gastspieler
 -  5,00 € für Gastspieler, die Mitglieder in einem anderen Tennisverein sind
 -  5,00 € für jugendliche Gastspieler (18 Jahre und jünger)
 -  Kostenlos für Gastspieler, die in einer der SCU-Mannschaften über eine Spielgemeinschaft gemeldet sind

Jedes Gastspiel ist über die entsprechende Auswahl einer der oben genannten Gastspielerarten im Platzbuchungssystem zu buchen. Gastspiele ohne vorherige Buchung können von der Abteilungsleitung mit der doppelten Spielgebühr belegt werden. Nicht wahrgenommene Gastspiele (z.B. wegen Regen) sind der Abteilungsleitung mitzuteilen, damit sie im Platzbuchungssystem gelöscht werden können. Die Gastspielgebühren werden am Ende der Saison eingezogen.
 

3. Spielzeit und Platzbelegung

Plätze können für die folgenden Zeiten gemäß den weiter unten beschriebenen Regelungen im Voraus belegt werden:

 -  Eine Platzbuchung erfolgt für 60 Minuten, darin sind die Zeiten für das Herrichten des Platzes (Abziehen und Sprengen) enthalten (siehe Platzpflege)
 -  Plätze können 144 Stunden (6 Tage) im Voraus gebucht werden
 -  Jedes Mitglied kann insgesamt 3 Plätze im Voraus buchen
 -  Pro Tag ist nur eine Buchung im Voraus möglich, eine weitere Buchung von Plätzen am selben Tag ist nur nach der zuerst gebuchten Spielzeit möglich

Nicht vorbelegte Plätze stehen allen Mitgliedern für spontanes Spielen zur Verfügung.

Bei Nichtanwesenheit ab 5 Minuten nach der reservierten Spielzeit verfällt der Anspruch auf die Platzbuchung. Der Platz kann dann von anderen Mitgliedern für spontanes Spielen für die volle Stunde genutzt werden.

Die Buchung von Plätzen unter anderem Namen für Belegung eigener Spielzeit ist nicht gestattet und gilt als unsportlich.

Jede an den offiziellen Punktspielen teilnehmende Mannschaft hat das Anrecht auf die Vorausbelegung von 2 Stunden Mannschaftstraining pro Woche.

Die für Training, Mannschaftstraining und Turniere benötigten Plätze müssen rechtzeitig reserviert werden, d.h. bevor die Plätze für Platzbuchungen durch Mitglieder buchbar werden.

Müssen ausgefallene oder abgebrochene Verbandsspiele kurzfristig angesetzt werden, haben diese Vorrang. Bei eventuellen Belegungen sind die betroffenen Mitglieder zu benachrichtigen. Ebenso haben Mannschaftsspiele Vorrang, sollten sie sich über die vorab reservierte Zeit hinaus hinziehen.

Plätze für Trainerstunden sind von den Trainern wie reguläre Spielstunden zu belegen.
 

4. Platzordnung, Hausordnung

Die Plätze dürfen nur in Tennisschuhen (keine Jogging- oder Turnschuhe) betreten werden (ausgenommen Zuschauerplätze).

Personen, die nicht Tennis spielen, haben zur Tennisanlage nur im Bereich der Zuschauerplätze Zutritt, Kinder bis 12 Jahren nur in Begleitung Erwachsener (fehlender Versicherungsschutz). Die Erwachsenen haben für ein ruhiges Verhalten der ihnen anvertrauten Kinder zu sorgen.

Das Tennisheim und die Außenanlage incl. Möblierung, Grill, Bepflanzung und aller Geräte erfordern die besondere Pflege und Sorgfalt der Mitglieder. Sie stehen ausschließlich unseren Mitgliedern im Rahmen der Ausübung des Tennissports zur Verfügung. Private Veranstaltungen jeglicher Art auf der Tennisanlage oder in der Tennishütte sind durch die Abteilungsleitung zu genehmigen.

Es liegt im Interesse aller Mitglieder, dass die Tennisanlage nur von dem dazu berechtigten Personenkreis betreten wird. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass jeweils das letzte die Anlage verlassende Mitglied die Türen der Hütte und der Anlage mit dem ausgehändigten Schlüssel abschließt.
 

5. Platzpflege

Vor Beginn der Spielzeit muss der Platz bei trockener Witterung ausreichend gewässert werden. Auf keinen Fall darf auf staubigen Plätzen gespielt werden. Jeder Spieler ist verpflichtet, nach Beendigung seiner Spielzeit den Platz mit dem Abziehnetz abzuziehen und die Linien mit dem Linienbesen zu kehren. Ggf. muss auch nach dem Spiel nochmals gesprengt werden, um die Plätze in einem feuchten, dunkelroten Zustand zu halten. Ebenso ist bei sehr trockener Witterung ggf. auch während der Spielzeit der Platz zu sprengen.

Zum Sprengen stehen die automatischen Beregnungsanlagen oder die auf den Plätzen liegenden Schläuche mit Spritzdüsen zur Verfügung. Die automatische Beregnungsanlage ist eine hochwertige technische Einrichtung, welche sachgemäße Behandlung erfordert. Insbesondere ist es generell untersagt, die Sprengerköpfe der automatischen Beregnungsanlage mit der Hand zu bewegen, da hierdurch der innenliegende Mechanismus zerstört wird. Wenn die Sprengerköpfe sich nicht sichtbar oder nur unvollständig bewegen, ist die Anlage abzuschalten und es ist mit dem Schlauch zu sprengen.

Gesperrte Plätze dürfen nicht bespielt werden. Die Sperrung von Plätzen erfolgt im Buchungssystem. Der Status im Buchungssystem entscheidet, ob ein Platz gesperrt ist oder nicht.
 

6. Ahndung von Verstößen

Bei Verstößen gegen die vorstehenden Bestimmungen kann die Abteilungsleitung Spielverbote bis zu 4 Wochen durch Sperrung des Zugangs zum Platzbuchungssystem aussprechen. Das betroffene Mitglied ist zu hören. Es kann gegen das Spielverbot innerhalb einer Woche schriftlich Widerspruch bei der Abteilungsleitung einlegen. Diese hat über den Widerspruch innerhalb einer Woche nach Eingang des Widerspruches zu entscheiden. Die Nichtbeachtung des ausgesprochenen Spielverbotes kann den Ausschluss aus der Tennisabteilung zur Folge haben.

Vorsätzliche Beschädigungen der Tennisanlage und ihrer Einrichtungen führen zu Schadenersatzforderungen. Eltern haften für ihre Kinder.